CE-geprüft - Was bedeutet das?
Eine ganze Reihe von europäischen Richtlinien sieht vor, dass nur Produkte mit CE-Kennzeichnung gehandelt werden dürfen. Das Anbringen der CE-Kennzeichnung ist dabei immer Aufgabe des Herstellers (oder ggf. eines Beauftragten oder des Importeurs, wenn der Hersteller nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist).
Eine verpflichtende Prüfung durch eine neutrale Prüfstelle ist nur bei einigen Produkten vorgesehen. Bei Elektrogeräten und einfachen Maschinen, die mengenmäßig einen sehr großen Teil der CE-Produkte ausmachen, gibt es keine Prüfpflicht.
Jedem Hersteller steht es aber frei, seine Produkte freiwillig prüfen zu lassen. Das bekannteste Prüfzeichen, das das Produkt dann erhalten kann, ist das GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit"). Bei diesen Prüfungen wird natürlich auch überprüft, ob die EG-Richtlinien eingehalten werden. Einige Prüfstellen bieten auch Prüfungen ohne Prüfzeichen an, z.B. Prüfungen, ob die Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Als "CE-Prüfung" werden diese Prüfungen allerdings normalerweise nicht bezeichnet.
CE-geprüft: Welche Aussage?
Die CE-Kennzeichnung ist kein Werbezeichen: Auf allen Produkten, die unter eine entsprechende europäische Richtlinie fallen, muss die Kennzeichnung gesetzlich geregelt angebracht werden.
Voraussetzung ist, dass die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung bei der Konstruktion und der Fertigung des Produkts eingehalten werden. Hiervon hat sich der Hersteller zu überzeugen und - sofern erforderlich - die entsprechenden Prüfungen durchzuführen. Diese "CE-Prüfung" ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe für Hersteller.
"CE-geprüft" ist allerdings keine Werbeaussage, sondern eine verpflichtende Aufgabe für Hersteller. Anders dagegen bei freiwilligen Prüfzeichen: Zeichen wie das GS-Zeichen oder das BG-Zeichen werden durch unabhängige Prüfstellen nach umfassenden Prüfungen vergeben. Eine Werbung hiermit zeigt, dass der Hersteller mehr als notwendig getan hat, um ein sicheres und gesundheitsgerechtes Produkt auf den Markt zu bringen.
Quelle ( gewerbliche Berufsgenossenschaften)